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Chipabmeldung, Entwertung des Pferdepasses,... Wenn der Vierbeiner verstirbt, gibt es ein paar organisatorische Dinge, die nicht vergessen werden dürfen. (c) Billion Photos & Rebeccas Pictures

Was ist zu tun, wenn der Vierbeiner stirbt?

Dokumente & Meldungen nach dem Tod des Haustiers

Der Verlust eines geliebten Haustiers ist schmerzhaft. Abschied zu nehmen und zu trauern, nimmt uns meist ganz in Beschlag. Vielleicht sind noch Fragen zur Bestattung des treuen Begleiters zu klären, denen wir uns darüber hinaus stellen müssen. Daneben gibt es aber noch Bürokratisches zu erledigen. Damit Sie sich darum weniger Kopf machen müssen, haben wir hier alle wichtigen Dokumente und Meldungen nach dem Tod des geliebten Vierbeiners zusammengetragen.

Lassen Sie Ihr Tier bei uns im Tierkrematorium Lebring einäschern, kümmern wir uns auf Wunsch um die Chipabmeldung des Vierbeiners. Damit Sie für die Dinge Zeit haben, die nun am wichtigsten sind: in Erinnerungen schwelgen, Abschied nehmen und trauern.

1. Allgemeine Maßnahmen für alle Haustiere

  • Tierarzt informieren: Falls das Tier nicht in einer Tierarztpraxis verstorben ist, kann ein Tierarzt den Tod bestätigen. Dies ist insbesondere bei Versicherungen oder behördlichen Anfragen relevant.
  • Rechnung des Tierkrematoriums: Wer sein Tier kremieren lässt, kann in der Regel mit der vom Tierkrematorium erhaltenen Rechnung alle benötigten Abmeldungen durchführen. 
Alter Hund steht auf einer Wiese / Was ist nach dem Tod des VIerbeiners zu tun? / Meldungen und Dokumente nach dem Tod des Haustiers
Was ist nach dem Tod des Vierbeiners zu tun? Einen Überblick über Meldungen und Dokumente finden Sie hier. (c) Eva Mencnerova (Getty Images)

2. Hund oder Zuchtkatze abmelden

  • Gemeinde oder Magistrat informieren: Der Hund muss beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat abgemeldet werden, um die Hundesteuer zu beenden. In aller Regel ist das mit einer Kopie der Rechnung des Tierkrematoriums erledigt.
  • Mikrochip-Datenbank aktualisieren: Falls der Hund oder die Katze bei einer Haustierdatenbank registriert war, sollte der Tod gemeldet werden. Nachdem in Österreich die Chippflicht nur für Zuchtkatzen besteht, betrifft es Stubentiger seltener. Tiere, die im Tierkrematorium Lebring eingeäschert werden, können auf Wunsch von uns abgemeldet werden. So müssen sich Besitzer:innen keinen zusätzlichen Kopf um Organisatorisches machen. Wir benötigen dazu nur Ihre Einverständnis und Unterschrift.
    Haustierdatenbanken sind:
  • Versicherungen kündigen: Falls der Vierbeiner kranken- oder haftpflichtversichert war, sollte die Versicherung mit dem Todesnachweis gekündigt werden.

3. Pferd verstorben – Was tun?

a) Equidenpass & Meldung bei der Behörde

  • Equidenpass (Pferdepass) entwerten: In Österreich ist jedes Pferd mit einem Equidenpass/Pferdepass registriert. Nach dem Tod des Pferdes muss dieser gemeinsam mit der Bestätigung über den Tod innerhalb von 7 Tagen an die ausstellende Stelle zurückgegeben werden (z. B. Zuchtverband, Landwirtschaftskammer).
  • Meldung an die Tierseuchenbehörde/Veterinärbehörde: In einigen Bundesländern ist die Meldung des Todes bei der zuständigen Behörde erforderlich.
  • Pflicht zur Entsorgung über das Tierkrematorium oder die Tierkörperbeseitigung: Wer sein Pferd nicht im Tierkrematorium einäschern lassen möchte, muss sich um eine Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) kümmern.

b) Versicherungen und Verträge klären

  • Falls das Pferd versichert war (z. B. OP- oder Haftpflichtversicherung), muss die Versicherung informiert und der Vertrag gekündigt werden.
  • War das Pferd in einem Pensionsstall untergebracht, ist der Einstellvertrag zu kündigen.

Chipdaten zu Lebzeiten des Vierbeiners aktuell halten

Bei der Chipabmeldung für unsere Kund:innen stellen wir oft fest, wie viele Tiere gar nicht registriert oder wie oft Daten am Chip nicht aktuell gehalten sind. Deshalb hier nochmal der Aufruf: Beim Umzügen, Namensänderungen und dergleichen unbedingt auch an die Chips der Haustiere denken! Damit im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.

Was tun mit Bellos, Fifis oder Minkas alten Sachen? 

Viel zu vieles, was an Tierbedarf nach dem Tod des Vierbeiners übrig bleibt, landet im Müll. Tierheime freuen sich über Futter- und Sachspenden (beispielsweise Leinen, Körbchen, gut erhaltenes Spielzeug) oft aber sehr. Fragen Sie doch im Tierheim in Ihrer Nähe nach! Vielleicht finden die einst geliebten Sachen neue vierbeinige Besitzer, die sich über die Schätze freuen. 

Alle Formalitäten erledigt – Was nun?

Wenn alle notwendigen behördlichen Meldungen durchgeführt wurden – sei es die Abmeldung bei der Gemeinde, die Entwertung des Equidenpasses oder die Klärung von Versicherungen – sind die organisatorischen Aufgaben abgeschlossen. Auch wenn diese Pflichten belastend erscheinen, helfen sie dabei, den Abschied rechtlich und administrativ korrekt zu gestalten. Oftmals sind behördliche Meldungen mittlerweile online möglich, sodass sie unkompliziert erledigt werden können. Auch Versicherungen lassen sich mittlerweile oft einfach per E-Mail kündigen. Sind die bürokratischen Erledigungen getan, können Sie sich voll und ganz auf die Trauerarbeit und den Abschied vom geliebten Vierbeiner konzentrieren. Vielleicht hilft Ihnen dabei ein Trauerspruch. Mehr zu Trauersprüchen finden Sie hier.