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Was passiert bei der Tierkörperverwertung? Will ich den Vierbeiner dort hingeben, wenn seine Zeit gekommen ist? Das fragen sich viele, wenn das Lebensende des geliebten Vierbeiners naht. / Foto: Pavlina Trunecka (Getty Images)

Die Tierkörperverwertung: eine Alternative zur Tierbestattung?

Ob Hund, Katze, Nager oder Pferd für die meisten Besitzer ist ihr Vierbeiner mehr als ein Tier. Er ist ein viel geliebter Gefährte, der sie über lange Zeit durchs Leben begleitet und ihnen durch so manches Tief geholfen hat. Ist seine Zeit gekommen, soll er liebevoll verabschiedet werden. Die drängendste Frage, die sich spätestens nach seinem Tod stellt, ist: Was geschieht mit seinem Körper? Neben der Erdbestattung auf einem Tierfriedhof und der Einäscherung im Tierkrematorium ist die Übergabe an die Tierkörperverwertung möglich. Doch was passiert dort mit ihm? Und: darf man den Vierbeiner auch im eigenen Garten begraben? Antworten auf diese und andere Fragen haben wir hier zusammengetragen.

Ist der Abschied gekommen, sollen Sie Zeit zum Trauern haben.

Wird aus dem Vierbeiner ein Senior, kommt die Zeit, in der Sie sich sanft mit seinem Abschied auseinandersetzen sollten. Die Trauerzeit ist herzzerreißend genug. Haben Sie die Entscheidungen über den liebevollen Abschied vom Vierbeiner bereits getroffen, können Sie sich ganz der Trauerarbeit widmen. Außerdem fallen gewisse Entscheidungen leichter, ist der Ernstfall (noch) nicht eingetroffen. Aus der (zeitlichen) Distanz lässt sich in Ruhe bestimmen, was sich für Sie persönlich richtig anfühlt. Um die wichtigste Entscheidung anzuleiten, stellen wir uns heute gemeinsam der ungeliebten Frage: Was soll mit dem Körper Ihres Hundes, Ihrer Katze, Ihres Nagers nach dem Tod geschehen? Welche Möglichkeiten gibt es, um ihnen einen würdevollen Abschied zu bereiten?

Die Tierkörperverwertung: eine Möglichkeit der Tierbestattung(?)

Die österreichischen Stellen der Tierkörperverwertung (manchmal auch Tierkörperbeseitigung genannt) nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr: Sie kümmern sich (unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen) um alle Tierabfälle und tierischen Nebenprodukte, die entsorgt werden müssen – darunter auch manchmal die sterblichen Überreste unserer geliebten Vierbeiner. Damit verhindern sie die Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten oder Seuchen und schützen die Trinkwasserreserven vor Krankheitserregern. Ihre Hauptaufgabe besteht jedoch nicht in der Übernahme verstorbener Haus- und Heimtiere – es ist nur eine Tätigkeit von vielen. So holt die jeweilig zuständige Stelle der Tierkörperverwertung auch verstorbene Tiere von Bauernhöfen, Schlachtabfälle von fleischverarbeitenden Betrieben oder verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft (beispielsweise Fleisch) aus Supermärkten. Geben Sie Ihren verstorbenen Hund, Ihre verstorbene Katze oder den verstorbenen Nager in die Obhut des Tierarztes, wird er – sofern nicht anders kommuniziert – auch der Tierkörperverwertung zugeführt. Erd- oder feuerbestattet wird er dort nicht. Die Tierkörperverwertung verarbeitet die verstorbenen Tiere, sodass aus ihnen Materialien gewonnen werden, die eine Nachnutzung ermöglichen.

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Der Abschied vom geliebten Vierbeiner ist nicht weniger schmerzhaft als von einem zweibeinigen Freund und Gefährten. / Foto: Khoroshkov (Getty Images)

Was passiert mit dem verstorbenen Tier bei der Tierkörperverwertung?

Den verstorbenen Vierbeiner beim Tierarzt abzugeben, ist nur eine Art, ihn der Tierkörperverwertung zuzuführen. Er kann auch zur Gemeinde oder dem zuständigen Magistrat gebracht werden, wo er in einem Sammelcontainer verwahrt wird, bis der Transporter der Tierkörperverwertung ihn abholt. Gemeinsam mit anderen Tierkörpern und Abfällen wird er anschließend durch Sterilisierungs- und Trocknungsprozesse in der Tierkörperverwertungsanstalt zu Tierfett und Tiermehl verarbeitet. Aus Ersterem wird Biodiesel gewonnen, Tiermehl ersetzt oft Kohle und Staub in der Zementherstellung. Beide Produkte kommen letztlich also der Industrie zu und können auf diese Art weiter genutzt werden. Die Verbringung des eigenen Hundes, der eigenen Katze oder des eigenen Nagers in der Tierkörperverwertung ist besonders eines: zweckmäßig. Was sich für viele unvorstellbar anhört, präsentiert für andere lediglich einen alternativen Kreislauf, in den der Vierbeiner damit eintritt. Für die Verbringung Ihres Tieres fallen so in der Regel keine oder kaum Kosten an.

Tierkörperverwertung oder Tierkrematorium: Unterschiede in der Arbeit

Für viele ist es schier ausgeschlossen, den verstorbenen Vierbeiner an einer Sammelstelle abzugeben und ihn gemeinsam mit anderen Tieren und Tierprodukten weiterverarbeitet zu wissen. Stattdessen soll ihm im Tod ein würdiger Ruheplatz geschaffen werden, der den Besitzern gleichzeitig einen Ort des Gedenkens und Erinnerns bietet. Andere wiederum sehen in der Verbringung des Körpers in der Tierkörperverwertung das Eingehen des Vierbeiners in einen Kreislauf, der lediglich eine Alternative zum Naturkreislauf darstellt. Der größte Unterschied zwischen der Feuerbestattung im Tierkrematorium und der Verbringung durch die Tierkörperverwertung ist wohl folgender: Tierkrematorien widmen sich ausschließlich dem Verabschieden des Vierbeiners. Ihr Hund, Ihre Katze, Ihr Nager oder Ihr Pferd wird – sofern nicht anders kommuniziert oder vereinbart – einzeln kremiert, sodass die Asche, die an Sie übergeben wird, immer zweifelsfrei jene Ihres Tieres ist. Ob Sie sie in einer Urne mit nach Hause nehmen und dort aufbewahren oder lieber an einem Gedenkort verwahrt wissen wollen, ist einerlei. Bei der Feuerbestattung selbst geht es allein um Ihr Tier, der würdevolle Umgang mit seinem Körper ist uns wichtig. Die Kosten übersteigen die des Verbringens bei der Tierkörperverwertung jedoch deutlich. Damit der würdevolle Abschied nicht zur finanziellen Belastung wird, bieten wir aber die Möglichkeit, zu Lebzeiten Ihres Vierbeiners vorzusorgen. Den Vierbeiner zur Tierkörperverwertung zu bringen, ist kostengünstig. Steht hier die (seuchenhygienische) Verbringung einer großen Menge organischen Materials im Vordergrund, ist die Herangehensweise auch eine zweckmäßige. Es geht also nicht um die Bestattung der einzelnen Tiere – wichtig ist deren Umwandlung in unschädliche Gebrauchsmaterialien, die umweltschonend weiter genutzt werden können.

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Für viele Tierbesitzer ist der liebevolle Abschied vom geliebten Vierbeiner wichtig., / Foto: Tongwongboot (Getty Images)

Darf ich meine Katze, meinen Hund oder meinen Nager im Garten begraben?

Die Bestattung verstorbener Haustiere (von Hunden, Katzen oder Kleintieren also) am eigenen Grundstück ist österreichweit nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Tierkörper dürfen aus seuchenhygienischen Gründen nicht einfach begraben werden, sondern sind entsorgungspflichtig. In einigen Bundesländern ist die Bestattung von Haustieren (also einzelner Hunde, Katzen oder Kleintiere, nicht von Nutz- oder Großtieren) am eigenen Grund aber mit Einschränkungen erlaubt. Dazu zählen, dass sich das Grundstück wirklich im eigenen Besitz befinden muss (und nicht gemietet wurde), das Tier nachweislich nicht an einer Seuche oder meldepflichtigen Krankheit verstorben ist oder eingeschläfert wurde. (Letzteres könnte das Einsickern von Narkosemittel-Resten ins Grundwasser bewirken, was aus gesundheitlichen Gründen unbedingt vermieden werden muss!) Auch das Gewicht des Vierbeiners kann ausschlaggebend dafür sein, ob er im Garten begraben werden darf oder nicht. In manchen Bundesländern ist für die Beerdigung im Garten eine behördliche Genehmigung notwendig, in anderen muss nur der natürliche Tod nachweisbar sein. In jedem Fall ist ein bestimmter Abstand zum Nachbargrundstück und eine gewisse Grabtiefe einzuhalten. In Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten ist die Bestattung von Haustieren am eigenen Grundstück generell verboten. Es zeigt sich also: Gesetzliche Grundlagen, geografische Gegebenheiten, Todesumstände sowie die körperlichen Merkmale Ihres verstorbenen Vierbeiners spielen in der Entscheidung, ob er im eigenen Garten beerdigt werden darf, eine wichtige Rolle. Die gesetzlichen Regelungen variieren österreichweit dazu noch stark. Deshalb empfehlen wir, sich bei der zuständigen Gemeinde oder dem Magistrat nach den jeweilig gültigen zu erkundigen. Dort erhalten Sie zuverlässig alle wichtigen Informationen!

Dürfen verstorbene Haustiere in der Natur begraben werden?

Nein, auch wenn die Vorstellung schön wäre. Das Bestatten verstorbener Tiere am Waldrand oder sonst wo in der freien Natur ist ohne Ausnahme gesetzlich untersagt. Das soll die Sicherheit und Gesundheit aller gewährleisten.

gelbe Kerze vor dunklem Hintergrund. Lichtreflexe leuchten im Hintergrund / Tierkörperverwertung / Eine Alternative zur Tierbestattung? / Tierkrematorium Lebring / Tierbestattung Österreich

Fazit

Der liebevolle Abschied des Vierbeiners gelingt für viele mit seiner Bestattung in einer eigens dafür vorgesehenen Einrichtung, einem Tierkrematorium oder (im Fall der reinen Erdbestattung) einem Tierfriedhof. Dem würdevollen Umgang mit dem Tierkörper kommt hier neben der Hygiene höchste Wichtigkeit zu. Sollte die Rückgabe der Asche an Sie als Besitzer nicht gewünscht sein, kann der Vierbeiner gemeinsam mit anderen tierischen Gefährten an einem Gedenkort bestattet werden. Auch die Beerdigung des Vierbeiners im eigenen Garten ist in einigen Fällen möglich. Die österreichweit variierenden gesetzlichen Bestimmungen zusammen mit den geografischen Besonderheiten, die auf die Erlaubnis Einfluss nehmen, machen es jedoch im Vorfeld notwendig, Kontakt mit der zuständigen Behörde (der Gemeinde oder dem Magistrat) aufzunehmen. Hier kann verlässlich über die Erdbestattung im Garten Auskunft gegeben werden. In manchen Bundesländern sind Nachweise über den natürlichen Tod des Tieres sowie eine schriftliche Genehmigung notwendig. Wer die bürokratischen Wege oder die Kosten einer Tierbestattung vermeiden möchte, kann den Vierbeiner auch an die Tierkörperverwertung übergeben. Wer sich dafür entscheidet, verabschiedet sich von seinem Weggefährten meist gedanklich bzw. symbolisch und nicht über den Weg der Verbringung des Körpers. Letztlich ist es eine Entscheidung, die jeder nach persönlichen Wünschen und Rahmenbedingungen trifft, und mit der sich in erster Linie die Besitzer wohlfühlen müssen.